2006 bis 2019

Ab 2006 überarbeitete die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) den Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum (LEPeV), in dem das Gebiet in Verlängerung Wolfswerder fälschlicherweise als „Freiraum mit besonderem Schutzanspruch“ ausgewiesen worden war. Da dieses Gebiet sowohl seiner Größe wie auch seiner Beschaffenheit nach nicht von landesplanerischer Wichtigkeit ist, zeichnete sich ab, dass es im neuen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) in Entsprechung zu der in der Gegend vorherrschenden Nutzung als „Gestaltungsraum Siedlung“ dargestellt würde, wie bereits im seinerzeit der Gemeinde zur Stellungnahme übermittelten Entwurf des LEPeV von 1995.

Im Vorgriff darauf beschloss die Gemeindevertretung am 01.06.2006, die vom Gesetz vorgeschriebene Festlegung einer Nutzung für das Gebiet in Verlängerung Wolfswerder mit der Erarbeitung einer 11. Änderung des FNP wieder in Angriff zu nehmen. Am 20.12.2007 billigte die Gemeindevertretung mit 19:6 bei einer Enthaltung den Entwurf der FNP-Änderung, der (wie bereits 1999) ein „Reines Wohngebiet“ vorsah, und bestimmte ihn zur öffentlichen Auslegung (DS-Nr. 273-1/07). Vom Hauptausschuss gab es dabei die Maßgabe an die Verwaltung, parallel zur weiteren Bearbeitung des FNP-Planes die Frage der verkehrlichen Erschliessung des Gebietes in vertiefender Weise unter Berücksichtigung stadtplanerischer Aspekte zu bearbeiten (siehe hierzu unter „Fakten“ das Kapitel „Verkehrserschliessung“).

Vom 28.01.2008 bis zum 29.02.2008 lag der Entwurf öffentlich aus. Anfang Februar 2008 erhielten alle Kleinmachnower (und viele Berliner) Haushalte eine Postwurfsendung der „Initiative grüner Buschgraben“, die fälschlicherweise unterstellte, im Zuge der 11. FNP-Änderung solle das gesamte Gebiet rund um das Regenwasserrückhaltebecken einer Bebauung zugeführt werden. Bei der Gemeindeverwaltung gingen daraufhin 1.221 Stellungnahmen ein, davon entfielen allein 957 auf die von der „Initiative grüner Buschgraben“ verteilte gleichlautende Stellungnahme sowie 63 auf einen weiteren in Umlauf gebrachten Musterbrief.

Die Postwurfsendung der Eigentümergemeinschaft Gérard vom September 2008 korrigierte die falschen Darstellungen und kommentierte weitere irreführende Behauptungen, die im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur 11. FNP-Änderung aufgestellt wurden (siehe Anhang unten).

In den von der Gemeindeverwaltung erarbeiteten Abwägungs- und Beschlussvorlagen (DS-Nr. 151-1/08 und DS-Nr. 152/08), wurden diese Stellungnahmen abgewogen. Die Vorlagen wurden vom Bau- und Umweltausschuss gutgeheissen und am 30.06.08 auf Beschluss des elfköpfigen Hauptausschusses (mit 8:3) für die Behandlung an die Gemeindevertretung weitergeleitet. Bei deren Sitzung am 10.07.08 – der letzten vor der Kommunalwahl im September 2008 – stellte dann der Vorsitzende der Fraktion „Die Linke“ den Antrag, die Beschlussvorlagen an die Gemeindeverwaltung zurückzuverweisen. Dieser Antrag wurde mit 15:12 bei 2 Enthaltungen angenommen. Damit war die Entscheidung zur 11. FNP-Änderung von der scheidenden Gemeindevertretung, die sich immerhin zweieinhalb Jahre mit der Materie befasst hatte, an die nächste Gemeindevertretung weitergereicht worden.

Mit Datum vom 15.05.2009 wurde der LEP B-B in Berlin und Brandenburg in Kraft gesetzt. Im neuen LEP B-B war das hier interessierende Gebiet nunmehr wieder als „Gestaltungsraum Siedlung“ dargestellt, in dem eine Wohnbebauung zulässig ist.

Inzwischen hatte sich die Erbengemeinschaft mit der Idee einer zukunftsweisenden Einrichtung für die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz aus der Region auseinander gesetzt. Erste Überlegungen wurden der Gemeinde zuerst mündlich und dann mit Schreiben vom 31.10.08 schriftlich vorgetragen. Dem im März 2009 gewählten neuen Bürgermeister wurden die zwischenzeitlich konkretisierten Überlegungen erstmals in einer mehrstündigen Präsentation am 24.03.10 vorgestellt. Es folgten Präsentationen vor den Fraktionen der Gemeindevertretung, dem Kleinmachnower Seniorenbeirat und weiteren Interessierten, wie der Akademie 2. Lebenshälfte in Teltow.

2010 griff die Gemeindeverwaltung – ohne das Gespräch über das Demenzvorhaben zu vertiefen – das 11. FNP-Änderungsverfahren von 2006 erneut auf und legte mit der Beschlußvorlage DS-Nr. 125/10 einen komplett veränderten Entwurf vor, der jetzt ausschliesslich eine Bebauung der bereits in den 30er Jahren parzellierten Flurstücke „Am Rund“ und am „Wolfswerder“, die im Eigentum Dritter, der Gemeinde Kleinmachnow und des Bundesvermögensamtes stehen, vorsah. Sämtliche Gérard’schen Flächen sollten im Gegenzug von einer künftigen Bebauung ausgeschlossen und zu einem öffentlichen Park auf Privatland erklärt werden.

In der Gemeindevertretersitzung vom 23.09.10 fand dieser Entwurf keine Mehrheit. Ebenso wenig ein schon früher von einer Bürgerinitiative zur Diskussion gestellter Kompromissvorschlag, der neben der Bebauung der vorgenannten parzellierten Grundstücke auch die Bebauung des westlich des Buschrabenlaufes liegenden Landes im Eigentum der Erbengemeinschaft Gérard vorsah. Auch der Vorschlag einer anderen Bürgerinitiative, keinerlei Bebauung zuzulassen, fand keine Mehrheit. Somit blieb das Gebiet im FNP eine „weiße Fläche“ ohne Zuordnung zu einer Nutzungsart. Es wird seitdem als Pferdekoppel landwirtschaftlich genutzt und ist aus diesem Grund eingezäunt.

Bemerkenswert ist, dass bei den Beratungen zur 11. FNP-Änderung das Angebot der Erbengemeinschaft Gérard unbeachtet blieb, obwohl der Demographiebericht 2010 des Landkreises Potsdam-Mittelmark in seiner Prognose für das Jahr 2030 die Gemeinde Kleinmachnow schon als künftige „Seniorenhochburg“ bezeichnete.

Ende 2017 stellte die CDU-Fraktion mit der Beschlußvorlage DS-Nr. 204/17 den Antrag, für die 18 in den 30er Jahren parzellierten Grundstücke „Am Rund“ und im „Wolfswerder“ (die nicht zum Gérard’schen Grundbesitz gehören) durch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Baurecht zu schaffen.

Dieser Antrag veranlasste im Februar 2018 die B90/Grünenfraktion, mit der Beschlußvorlage DS-Nr. 017/18 einen Gegenantrag mit dem Ziel zu stellen, sämtliche im FNP bislang als „weiß“ dargestellten Flächen mittels einer FNP-Änderung künftig zu Grünflächen zu erklären.

Im August und September 2018 wurde das weiterentwickelte Vorhaben „Mehr Alz Heimat“ der Kleinmachnower Gemeindeverwaltung sowie jeweils den Fraktionen der CDU/FDP, SPD/PRO und BIK vorgestellt, während die B90/Grünenfraktion mitteilte, sie sei nicht interessiert, und die LINKEN-Fraktion und der Kleinmachnower Seniorenbeirat auf die schriftliche Einladung nicht reagierten.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 20.09.18 mit 15:10 Stimmen dem CDU-Antrag mit der Beschlußvorlage DS-Nr. 204/17 zugestimmt. Dem Antrag der B90/Grünenfraktion mit der DS-Nr. 017/18 wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 08.11.18 mit 19 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die 2. Fassung der 11. FNP-Änderung erarbeiten lassen, die – anders als die 1. Fassung, die Wohnungsbau vorgesehen hatte – diesmal eine Darstellung der Gérard’schen Flächen als „Grünfläche“ vorsah. Diese wurde dann den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur Stellungnahme zugeleitet und – nach Einarbeitung von deren Kommentaren – zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

In der von der Gemeindeverwaltung erarbeiteten Abwägungsvorlage zu den Ergebnissen der Beteiligung der Öffentlichkeit (DS-Nr. 143/19, Seite 73) wird dabei festgestellt: „Ein öffentliches Interesse ist im Hinblick auf die von Seiten der Eigentümerin angestrebte Bebauung der Flächen nicht erkennbar.“

Im Juni 2019 wurde das Vorhaben dem Brandenburgischen Sozialministerium im Beisein von MitarbeiterInnen des Kompetenzzentrum Demenz und der FAPIQ (Fachstelle Altern und Pflege im Quartier) im Land Brandenburg vorgestellt, wobei wertvolle Verbesserungsvorschläge eingebracht wurden.

In der Gemeindevertretersitzung vom 12.12.19 folgte eine große Mehrheit der Gemeindevertreter (bei 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) der Einschätzung der Gemeindeverwaltung, dass kein öffentliches Interesse an dem Vorhaben erkennbar sei, und erklärte die dafür vorgesehenen Flächen zu Grünland.   

Damit wurde eine Realisierung des Vorhabens MEHR ALZ HEIMAT – Ein Ort für Menschen mit Demenz in Kleinmachnow erst einmal erfolgreich verhindert.

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