Waldumbau

Fehlinformation:

„Die Fällung der Pappeln und der Waldumbau im Landschaftsschutzgebiet durch die Erbengemeinschaft Gérard erfolgten illegal.“

Fakt ist:

Sämtliche Maßnahmen zur Fällung der abgängigen Hybridpappeln sowie zum nachhaltigen Umbau des im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Waldes in einen Wald mit standorttypischen Laubbäumen wurden vor ihrer Durchführung mit der dafür zuständigen Unteren Naturschutzbehörde sowie der Forstbehörde abgestimmt. Selbst der Inhalt der Pressemitteilungen, die der Information der Bevölkerung vor Durchführung der Arbeiten dienten, wurde mit den vorgenannten Behörden abgestimmt.

Dies hinderte Gegner nicht, anlässlich einer vom BUND und dem Förderverein Landschaftsschutzgebiet Buschgraben/Bäketal e.V. initiierten „Adventswanderung“ im Buschgrabengebiet am 15.12.07 im Beisein der eingeladenen Presse den Vorwurf einer illegalen Fällaktion zu wiederholen (siehe Schreiben vom 17.12.2007).

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