Wirtschaftlichkeit

Fehlinformation:

„Das mögliche Bauland am Buschgraben stellt lediglich 20 Prozent des Gérard’schen Eigentums dar, so dass es ‚kein gravierender wirtschaftlicher Schaden‘ wäre, bliebe es unbebaut.“ (Dr. Jens Klocksin, früherer SPD-Gemeindevertreter und Landtagsabgeordneter sowie BUND-Mitglied, zitiert in der Potsdamer Neuesten Nachrichten vom 28.11.2007).

Fakt ist:

Diese Äußerung erweckt den Eindruck, als würden die Eigentumsrechte der Erbengemeinschaft Gérard durch Nichtgewährung eines Baurechtes kaum berührt. 

Die Gérard’schen Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide (LSG) bilden den gesamten werthaltigen Grundbesitz der Erbengemeinschaft Gérard (die im Übrigen aus 9 Parteien mit zusammen 31 unmittelbar betroffenen Mitgliedern besteht). Die weiteren im Eigentum der Erbengemeinschaft Gérard befindlichen 4,7 Hektar liegen entweder im LSG (3,7 Hektar) oder sind Straßen bzw. straßenbegleitende Grünflächen (ca. 1 Hektar), die nicht bebaubar sind.  

Im Übrigen kaufte die Erbengemeinschaft Gérard ein Drittel ihrer außerhalb des LSG liegenden 5 Hektar von der Bundesrepublik Deutschland zurück, nachdem diese die im Zuge des Mauerbaus 1962 erfolgten entschädigungslosen Enteignungen nach der Wende für rechtens erklärt hatte. Diese Rechtsauffassung machte sich in einem von der Erbengemeinschaft Gérard angestrengten Musterprozeß auch das Bundesverwaltungsgericht zu eigen.

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