Naherholungsgebiet

Fehlinformation:

„Durch die geplante Bebauung wird ein Naherholungsgebiet zerstört.“

Fakt ist:

Das 1997 festgesetzte „Landschaftsschutzgebiet Parforceheide“ (LSG) umfasst nördlich des Zehlendorfer Damms eine Fläche von 8,3 Hektar. Dieses Naherholungsgebiet (3,7 Hektar davon gehören der Erbengemeinschaft Gérard) bleibt bei der geplanten Bebauung im Bereich der Verlängerung Wolfswerder voll erhalten. Es wird sogar im Zuge der geplanten Bebauung als Naherholungsgebiet stark aufgewertet werden, weil die mit der Bebauung der Flächen außerhalb des LSG zwangsläufig einhergehenden Ausgleichsmaßnahmen für Bodenversiegelungen und dergleichen idealerweise im benachbarten LSG erfolgen werden und nicht – wie sonst meist nur möglich – an anderer Stelle innerhalb oder gar außerhalb der Gemeindegrenzen Kleinmachnows. Die Erbengemeinschaft Gérard hat angeboten, diese Fläche nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen schenkungsweise auf die Gemeinde Kleinmachnow zu übertragen.

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