Fehlinformation:
„Die geplante Bebauung widerspricht der übergeordneten Landesplanung.“
Fakt ist:
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31.03.09, der mit Verordnung vom 15.05.2009 Rechtskraft erlangte, stellt das Gebiet der geplanten Bebauung als „Gestaltungsraum Siedlung“ dar. Die im vorhergehenden Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg (LEPeV) von 1997 verfahrens- und abwägungsfehlerhaft erfolgte Darstellung des Gebietes als „Freiraum mit besonderem Schutzanspruch“ ist somit obsolet.
Auch der am 01.07.2019 in Kraft getretene neue Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) stellt das hier interessierende Gebiet als „Gestaltungsraum Siedlung“ dar.
Die übergeordnete Landesplanung widerspricht somit nicht der geplanten Bebauung.